Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Präambel

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Die Akademie der Ruhr-Universität gGmbH (nachfolgend Akademie genannt) bietet mit verschiedenen Kooperationspartnern – Fakultäten der Ruhr-Universität Bochum, Hoch- und Fachhochschulen sowie Verbänden – weiterbildende Masterstudiengänge, Zertifikatskurse und Seminare an. Die Akademie ist Ihr Vertragspartner für die Durchführung der Weiterbildungsveranstaltung (Veranstaltung) im Format eines Studienganges/eines Zertifikatskurses/eines Seminares; die/der jeweilige Fakultät/Kooperationspartner ist im Rahmen der Prüfungsordnung (Studiengang) verantwortlich für Lehrinhalte, Prüfungen (Studiengang und Zertifikatskurs) und Graduierung (Studiengang). Die Akademie vergibt das Zertifikat (Zertifikatskurs bzw. weiterbildendes Studium gem. § 62 Hochschulgesetz NRW) und die Teilnahmebescheinigung (Seminar).

(2) Bewerbung und Vertragsabschluss / Anmeldung

Die Anmeldung der Veranstaltungsteilnehmer/Veranstaltungsteilnehmerinnen hat elektronisch über das Anmeldeformular (pdf) oder die Website der Akademie zu erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Eingang der Anmeldung wird von der Akademie durch eine Antwort bestätigt, wodurch aber noch kein Vertrag zustande kommt; die automatische Antwort informiert nur darüber, dass die Anmeldung eingegangen ist. Ein Vertrag kommt erst durch die Anmeldebestätigung zustande, die die Akademie mittels einer separaten E-Mail verschickt. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn durch Erklärung gegenüber dem Veranstaltungsteilnehmer/der Veranstaltungsteilnehmerin abzusagen, wenn eine angegebene Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltung nicht erreicht wird. Ist eine Veranstaltung bei Erhalt der Anmeldung überbucht, wird dies dem Anmeldenden unverzüglich mitgeteilt.

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Der/die Bewerber/in/Teilnehmer/in meldet sich mit dieser Studienanmeldung/Anmeldung zum Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar an.
Über das Ergebnis der Zulassungsprüfung (Studiengang)/Über das Annehmen der Anmeldung wird der/die Bewerber/in/Teilnehmer/in schriftlich informiert. Mit Zugang des Bestätigungsschreibens wird ein rechtswirksamer Studienvertrag/Vertrag gemäß dieser Geschäftsbedingungen geschlossen.

Masterstudiengang

Gleichzeitig wird der Antrag auf Zulassung zum Studiengang gestellt. Auf der Basis der eingereichten Unterlagen prüft der zuständige Prüfungsausschuss für den Studiengang die Zulassung des/der Bewerber/s/in zum Studium gemäß der Bestimmungen der Prüfungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Der/die Bewerber/in ist verpflichtet, bis zum Bewerbungsschluss sämtliche für die Anmeldung und für die Zulassung erforderlichen Unterlagen einzureichen. Der/die Studierende unterliegt der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.

Zertifikatskurs

Die Akademie behält sich vor, für bestimmte Zertifikatskurse weitere Unterlagen mit der Anmeldung anzufordern, die Voraussetzungen für die Zulassung zu prüfen und ggf. eine Anmeldung abzulehnen.

(3) Leistungen / Teilnahme an Lehrveranstaltungen

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar
Die Akademie verpflichtet sich zur Erbringung von Lehrleistungen im Rahmen des Studiengangs/des Zertifikatskurses/der Veranstaltung und aller damit zusammenhängenden Leistungen, wie diese in den zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Darstellung des Studiengangs/Zertifikatskurses/der Veranstaltung beschrieben sind.

Die Akademie behält sich erforderliche Änderungen der Art und Weise der Durchführung des Studienganges/Zertifikatskurses/der Veranstaltung vor, sofern diese erforderlich werden sollten. Darüber hinaus behält sich die Akademie vor Ersatzreferenten und/oder weitere Referenten zu benennen und den Studienablauf/Veranstaltungsablauf zu verändern, soweit damit nicht wesentliche Züge des Studienganges/Zertifikatskurses/der Veranstaltung geändert werden und die Änderungen den Studierenden/Teilnehmenden zumutbar sind.

Masterstudiengang/Zertifikatskurs

Der/die Studierende hat das Recht an allen Präsenzveranstaltungen teilzunehmen, sollten Veranstaltungen versäumt werden, besteht die Möglichkeit sie nachzuholen. Alle erforderlichen Prüfungen müssen erfolgreich abgelegt werden.

Masterstudiengang

Die Akademie verpflichtet sich, innerhalb ihres Verantwortungsbereichs dafür zu sorgen, dass die Studierenden die akademische Prüfung ablegen können. Die Akademie informiert den/die Studierende/n vor Studienbeginn über den Studienablauf (Art, Umfang, Ort und Termine) des 1. Semesters. Entsprechende Informationen für die folgenden Semester werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen aller Module erwartet. In Ausnahmefällen einer nicht persönlich verschuldeten Verhinderung können mit Billigung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Ersatzlösungen, die die gleichen Lernziele zu erreichen gestatten, vereinbart werden.

(4) Studien- / Teilnahmeentgelt

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Das Studien-/Teilnahmeentgelt ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4, Nr. 21 a bb) UStG.

Rabatt

Die Akademie gewährt bei Buchung derselben Veranstaltung durch verschiedene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen eines Rechtsträgers ab der zweiten Person einen Rabatt von zehn Prozent auf die Veranstaltungsgebühr der zweiten und jeder weiteren Person.
Bucht eine Person mehrere Veranstaltungen gleichzeitig, gewährt die Akademie ihr ab der zweiten Veranstaltung zehn Prozent Rabatt auf die niedrigere(n) der Veranstaltungsgebühren (Beispiel: Werden gleichzeitig ein Seminar und eine mehrmodulige Veranstaltung gebucht, und ist die Veranstaltungsgebühr des Seminars niedriger als die der mehrmoduligen Veranstaltung, bezieht sich der Rabatt auf die Veranstaltungsgebühr des Seminars).

Masterstudiengang

Das Entgelt beinhaltet die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen, die Studienmaterialien, die Verpflegung, sofern dies in der jeweiligen Beschreibung ausgewiesen ist, an den Präsenztagen, die Durchführung und Bewertung der Studienleistungen und Prüfungen, die Betreuung der Masterarbeit sowie die Ausstellung der Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden. Bei einer Verlängerung der Studienzeit durch den/die Studierende/n wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe von EUR 500,00 pro weiteres Semester fällig. Für nachzuholende Modul- und Prüfungstage werden EUR 100,00 pro Modul- und Prüfungstag berechnet. Das Entgelt ist jeweils vor Beginn des Semesters zu zahlen und ist ebenso umsatzsteuerfrei. Im Falle der Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Modulen aufgrund einer Anerkennung vorgängiger Studienleistungen und Prüfungen gemäß § 12 der Prüfungsordnung erfolgt kein Nachlass auf das Studienentgelt.

Bei nicht vollständiger Zahlung/Leistung des Studienentgeltes erfolgt keine Ausgabe der Urkunde, in diesem Falle wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Zertifikatskurs

Das Entgelt beinhaltet die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen, die Materialien, die Verpflegung, sofern dies in der jeweiligen Beschreibung ausgewiesen ist, an den Veranstaltungstagen, die Durchführung, die Prüfung, die Betreuung sowie die Ausstellung des Zertifikates.
Bei nicht vollständiger Zahlung/Leistung des Teilnahmeentgeltes erfolgt keine Ausgabe des Zertifikates, in diesem Falle wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Seminar

Das Entgelt beinhaltet die Teilnahmeunterlagen, die Durchführung, die Betreuung sowie die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Bei nicht vollständiger Zahlung/Leistung des Teilnahmeentgeltes erfolgt keine Ausgabe der Teilnahmebescheinigung.

Ausschlussrecht

Sofern die Zahlung der Teilnahmeentgelt nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird, behält sich die Akademie das Recht vor, die betreffende Person bis zur vollständigen Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt. Bis zur vollständigen Zahlung von Veranstaltungsgebühr hat die Akademie ein Zurückbehaltungsrecht an der Teilnahmebestätigung oder dem Zertifikat.

(5) Absage von Veranstaltungen

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Die Akademie behält sich vor, den Studienjahrgang/die Veranstaltung aus organisatorischen oder sonstigen Gründen abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung des Studienganges/der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder Unmöglichkeit nicht geleistet werden kann. In diesem Fall werden bereits geleistete Studien-/Teilnahmeentgelte zurückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(6) Stornierung / Rücktritt

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der Posteingang bei der Akademie.
Für den/die Studierende/n/Teilnehmer/in ist der Rücktritt vom abgeschlossenen Studienvertrag/Vertrag mit folgenden Fristen und Konditionen möglich:
Masterstudiengang

a) eine Stornierung ist bis sechs Wochen vor Studienbeginn kostenfrei möglich;
b) bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Studienbeginn werden 30% des Studienentgeltes fällig;
c) bei einem späteren Rücktritt und nach dem Studienbeginn werden 50% des für die Restlaufzeit des Studiums anteilig verbleibenden Studienentgeltes fällig. Nicht Erscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Sollte von Seiten des/der Studierenden bis zum Studienbeginn ein/e vom Prüfungsausschuss zugelassene/r Ersatzteilnehmer/in benannt werden oder sollte der durch den Rücktritt freiwerdende Studienplatz bis zu diesem Zeitpunkt durch die Akademie nachbesetzt werden, entfällt die Kostenpauschale.

Zertifikatskurs/Seminar

a) eine Stornierung ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich;
b) bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % des Teilnahmeentgeltes fällig;
c) bei einem späteren Rücktritt und bis Veranstaltungsbeginn werden 50% des Teilnahmeentgeltes fällig;
d) danach ist das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen.

Wenn der Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn erfolgt oder wenn die Veranstaltung nicht angetreten wird, ist ebenfalls das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen. Nicht Erscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Es ist möglich nach Absprache einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die ggf. notwendigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

(7) Haftungsausschluss

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Die Akademie haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachwerten des/der Studierenden/Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Durchführung des Studienganges/der Veranstaltung, soweit dieses nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Akademie und ihrer Beauftragten zurückzuführen ist. Sonstige weitergehende Ansprüche bestehen, außer im Fall der Verletzung von Körper und Leben, soweit diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, nicht.

Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen unserer Veranstaltungen Erlernten und oder Vermittelten möglicherweise entstehende Schäden.

Sofern der/die Studierende/Teilnehmer/in nicht anderweitig gesetzlich unfallversichert ist, wird er/sie über die Akademie während der Zeit der Präsenzveranstaltungen unfallversichert.

(8) Datenschutzinformation

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

a) Die Akademie erhebt und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung des Veranstaltungsvertrages personenbezogene Daten der Veranstaltungsteilnehmer/Veranstaltungsteilnehmerinnen. Dies dient zur Durchführung der Veranstaltung. Die personenbezogenen Daten werden – nur soweit als nötig – zur Durchführung der Veranstaltung an Dritte weitergegeben, so z.B. der Name des Veranstaltungsteilnehmers/der Veranstaltungsteilnehmerin an den Lehrkörper der jeweiligen Veranstaltung.
b) Der Veranstaltungsteilnehmer/die Veranstaltungsteilnehmerin kann jederzeit kostenfrei Einsicht oder schriftliche Auskunft über seine bei der Akademie gespeicherten Daten erhalten und selbst entscheiden, welche Daten ggf. gelöscht werden sollen.
c) Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Veranstaltungsteilnehmers/der Veranstaltungsteilnehmerin und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website https://www.akademie.rub.de/ jederzeit über den Button „Datenschutzerklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist. Die Löschung der Daten kann erst erfolgen, wenn keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
d) Ohne die Einwilligung des Veranstaltungsteilnehmers/der Veranstaltungsteilnehmerin wird die Akademie Daten des Veranstaltungsteilnehmers/der Veranstaltungsteilnehmerin nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
e) Die Akademie erstellt in regelmäßigen Abständen Film- und Fotoaufnahmen für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung seiner Lichtbild-, Bild- oder Tonaufnahmen jederzeit schriftlich zu widerrufen.
f) Die Akademie erstellt in regelmäßigen Abständen im Rahmen des Qualitätsmanagements und des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, Evaluationen und Forschungsberichte zur Lehr-Lernprozessen. Diese Datensätze enthalten keine personenbezogenen Daten. Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung zur Speicherung und Nutzung dieser Daten jederzeit schriftlich zu widerrufen.

(9) Copyright und Urheberrecht

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Die im Rahmen des Studiums/der Veranstaltung bereitgestellten Teilnehmerunterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum der Akademie bzw. des jeweiligen Autors und stehen jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an dem Studium/der Veranstaltung teilgenommen haben. Soweit sich nicht aus dem jeweiligen Inhalt etwas anderes ergibt, ist ein über die freie Werknutzung hinausgehender Gebrauch und damit jede den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes widersprechende Verwendung sämtlicher Unterlagen der Akademie, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Akademie bzw. des jeweiligen Autors nicht gestattet.

(10) Weltanschauliche, parteipolitische oder wirtschaftliche Werbung

Der Veranstaltungsteilnehmer/die Veranstaltungsteilnehmerin wirbt in der Veranstaltung nicht weltanschaulich, parteipolitisch oder wirtschaftlich.

(11) Schlussbestimmungen

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Einzelheiten zur Durchführung des Studienganges/der Veranstaltung enthalten die Studien-/Veranstaltungsinformationen, die der/die Studierende/Teilnehmende erhalten und zur Kenntnis genommen hat. Änderungen des Namens, der Adresse und der Rechnungsanschrift des/der Studierenden/Teilnehmenden hat diese/r umgehend schriftlich der Akademie zu melden. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem/der Studierenden/Teilnehmenden zugegangen, wenn sie an die von dem/der Studierenden/Teilnehmenden zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden. Bei Studiengängen und Zertifikatskursen behält sich die Akademie vor, alle abgegebenen schriftlichen Leistungen des/der Studierenden auf Plagiate hin zu prüfen.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(12) Widerrufsrecht für Verbraucher / Privatpersonen

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Sie können Ihre Studienanmeldung/Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zulassungs-/Anmeldebestätigung, bei Dienstleistungen jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses, widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die:

Akademie der Ruhr-Universität gGmbH,
Universitätsstraße 142, 44799 Bochum,

E-Mail: info@akademie.rub.de

Im Falle eines wirksamen Wiederrufs zahlen wir Ihnen bereits erhaltene Studien-/Teilnahmeentgelte zurück. Für diese Rückzahlung verwenden wir das von Ihnen eingesetzte Zahlungsmittel, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie auf eigenen Wunsch noch während der Widerrufsfrist an Veranstaltungen teilgenommen, haben Sie uns für die Teilnahme bis zum Zeitpunkt, in dem wir Ihren Widerruf erhalten, einen angemessenen, anteiligen Betrag zu zahlen.

(13) Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Klauseln treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Bochum, 09. März 2020

Stand: 09.03.2020