Das Aufgabenprofil von Betriebs- und Personalräten hat sich angesichts globalisierter und sich schnell entwickelnder Märkte im letzten Jahrzehnt spürbar verändert. Betriebs- und Personalräte sind in zweifacher Hinsicht mit betrieblicher Transformation konfrontiert.
1. Die Digitalisierung des Unternehmens mitgestalten
Ihnen kommt auf der einen Seite die Aufgabe zu, den digitalen Umbruch zum Fortbestehen des Unternehmens mitzugestalten und die Wandlung der Arbeitsplätze mit dem Ziel der Standort- oder Arbeitsplatzsicherung zu vollziehen.
2. Die eigenen Arbeitsorganisation neu aufstellen
Auf der anderen Seite verändert sich die Arbeitsorganisation der Interessenvertreter:innen selbst: während Komplexität und Dichte an Themen ein hohes Fachwissen benötigt, erfordern dynamische Entwicklungen eine potenzielle Beschleunigung der Bearbeitung von Aufgaben und Herbeiführung von Entscheidungen. Gleichermaßen gilt es, den Anforderungen an rechtliche Rahmenbedingungen gerecht zu werden und die eigene Rolle als Akteur in der digitalen Transformation zwischen Schutz und Gestaltung zu definieren.
Betriebs- und Personalräte befinden sich damit in der ‘Doppelten Transformation’.
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