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Arbeitsrecht für Personaler

Personalentscheidungen rechtlich fundiert vorbereiten
Kurszeitraum
17. Februar 2027 bis 20. Februar 2027
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Dauer
4 Tage
Abschluss
Zertifikat der Akademie der Ruhr-Universität Bochum - 5 ECTS
N
Geeignet für
Personalverantwortliche, Mitarbeitende in Personalabteilungen und Führungskräfte in Unternehmen, die arbeitsrechtliche Fragestellungen bearbeiten oder an Personalentscheidungen mitwirken.
Online/ Präsenz
Präsenz
Verpflegung
Ja

2.650,00 €

Arbeitsrecht für Personaler: Personalentscheidungen rechtlich fundiert vorbereiten

Personalentscheidungen erfordern einen sicheren Umgang mit arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Was ist bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beachten? Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen im laufenden Arbeitsverhältnis? Und welche Beteiligungsrechte des Betriebsrats sind zu berücksichtigen?

Im Seminar „Arbeitsrecht für Personaler“ erwerben Sie grundlegende Kenntnisse des Individual- und Kollektivarbeitsrechts für die betriebliche Personalarbeit. Sie beschäftigen sich mit der Begründung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie mit tariflichen Regelungen und der betrieblichen Mitbestimmung.

Sie lernen, arbeitsrechtliche Fragestellungen in Personalentscheidungen einzubeziehen und die Belange des Personalmanagements im Austausch mit Beschäftigten, Arbeitgebern und dem Betriebsrat fundierter zu vertreten.

Die Seminarinhalte im Überblick

  • Antidiskriminierung, Vertragsgestaltung und Befristung
  • Probezeit, Kündigungsfristen und Aufhebungsverträge
  • Weisungsrecht und Versetzungsvorbehalte
  • Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung im Krankheitsfall
  • Tarifverträge sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Arbeitsverhältnisse begründen und Verträge gestalten

Arbeitsverträge bilden eine wesentliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Sie beschäftigen sich mit zentralen Fragen der Vertragsgestaltung sowie mit Befristung und Probezeit.

Darüber hinaus betrachten Sie das Thema Antidiskriminierung und dessen Bedeutung für personalwirtschaftliche Entscheidungen. So entwickeln Sie ein besseres Verständnis dafür, welche rechtlichen Aspekte bereits bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden sollten.

Das laufende Arbeitsverhältnis gestalten

Im Arbeitsalltag entstehen zahlreiche Fragen zu den Rechten und Pflichten der Beteiligten. Sie setzen sich mit Weisungsrecht und Versetzungsvorbehalten auseinander und betrachten deren Bedeutung für die Gestaltung des Personaleinsatzes.

Weitere Themen sind Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung im Krankheitsfall. Sie lernen, entsprechende Fragestellungen arbeitsrechtlich einzuordnen und möglichen Klärungsbedarf zu erkennen.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen einordnen

Auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt besondere Anforderungen an die Personalarbeit. Im Seminar beschäftigen Sie sich mit Kündigung, Kündigungsfristen und Aufhebungsverträgen.

Sie erweitern Ihre Grundlage, um rechtliche Aspekte bei der Vorbereitung entsprechender Personalentscheidungen zu berücksichtigen und Fragen zu identifizieren, die einer vertieften Prüfung bedürfen.

Tarifliche Regelungen und betriebliche Mitbestimmung berücksichtigen

Neben dem einzelnen Arbeitsverhältnis prägen auch kollektivrechtliche Regelungen die betriebliche Personalarbeit. Sie erhalten einen Einblick in das Tarifvertragsrecht und beschäftigen sich mit Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats.

Dabei betrachten Sie, welche Bedeutung diese Regelungen für die Vorbereitung und Umsetzung von Personalentscheidungen haben und wie sie in den Austausch zwischen Personalmanagement, Arbeitgebern und Betriebsrat einbezogen werden können.

Ihr Kompetenzgewinn

Im Seminar entwickeln Sie Ihre Fähigkeiten weiter, um:

  • grundlegende Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts einzuordnen,
  • rechtliche Aspekte bei der Begründung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu berücksichtigen,
  • arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten und Grenzen fundierter einzuschätzen,
  • tarifliche Regelungen und betriebliche Mitbestimmung in Personalentscheidungen einzubeziehen,
  • rechtlichen Klärungsbedarf frühzeitig zu erkennen,
  • personalwirtschaftliche Anliegen im Austausch mit Beschäftigten, Arbeitgebern und dem Betriebsrat fundierter zu vertreten.

Für wen eignet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Personalverantwortliche, Mitarbeitende in Personalabteilungen und Führungskräfte in Unternehmen, die arbeitsrechtliche Fragestellungen bearbeiten oder an Personalentscheidungen mitwirken.

Es eignet sich für Personen, die ihre arbeitsrechtlichen Grundlagen erweitern und die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Personalarbeit besser verstehen möchten. Formale Teilnahmevoraussetzungen bestehen nicht.

Fachlicher Bezug zum Master Human Resource Management

Die Seminarinhalte sind Bestandteil des Masterstudiengangs Human Resource Management der Akademie der Ruhr-Universität Bochum. Sie greifen die rechtlichen Rahmenbedingungen als wesentlichen Bestandteil professioneller Personalarbeit auf.

Wenn Sie Ihre Kenntnisse über arbeitsrechtliche Fragestellungen hinaus vertiefen möchten, finden Sie auf der Studiengangsseite weitere Informationen zum Masterstudium Human Resource Management.

Was das Seminar auszeichnet

Arbeitsrechtliche Fragen begegnen Personalverantwortlichen in unterschiedlichen Phasen eines Arbeitsverhältnisses. Das Seminar „Arbeitsrecht für Personaler“ verbindet grundlegende rechtliche Kenntnisse mit den Aufgaben und Entscheidungsanforderungen der betrieblichen Personalarbeit.

Arbeitsrecht aus der Perspektive des Personalmanagements

Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen, die bei der Vorbereitung und Umsetzung von Personalentscheidungen entstehen. Sie beschäftigen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Aufgaben und deren Bedeutung für das betriebliche Handeln.

Damit entwickeln Sie eine fachliche Grundlage, um rechtliche Aspekte bewusster in Ihre Personalarbeit einzubeziehen.

Das Arbeitsverhältnis im Zusammenhang betrachten

Von der Vertragsgestaltung über Fragen des laufenden Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung: Das Seminar greift unterschiedliche Phasen der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten auf.

Sie betrachten einzelne Themen in ihrem Zusammenhang und gewinnen Orientierung für wiederkehrende arbeitsrechtliche Fragestellungen.

Individual- und Kollektivarbeitsrecht verbinden

Personalentscheidungen betreffen sowohl das einzelne Arbeitsverhältnis als auch tarifliche Regelungen und die betriebliche Mitbestimmung. Das Seminar berücksichtigt beide Perspektiven.

Sie beschäftigen sich mit individuellen Rechten und Pflichten ebenso wie mit Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. So erweitern Sie Ihr Verständnis für die unterschiedlichen Ebenen arbeitsrechtlicher Entscheidungen.

Vertiefung durch Gruppenarbeit und Diskussion

Fachliche Impulsvorträge werden durch Gruppenarbeiten und Diskussionsrunden ergänzt. Sie setzen sich aktiv mit den Inhalten auseinander und beziehen diese auf Fragestellungen der Personalarbeit.

Der gemeinsame Austausch hilft Ihnen, unterschiedliche Sichtweisen nachzuvollziehen, eigene Überlegungen zu überprüfen und rechtlichen Klärungsbedarf bewusster wahrzunehmen.

Fundierter Austausch mit den betrieblichen Beteiligten

Personalverantwortliche stehen im Austausch mit Beschäftigten, Arbeitgebern und dem Betriebsrat. Das Seminar erweitert Ihre fachliche Grundlage, um personalwirtschaftliche Anliegen zu erläutern und arbeitsrechtliche Aspekte in diesen Austausch einzubeziehen.

Fachliche Verbindung zum Master Human Resource Management

Die Seminarinhalte sind Bestandteil des Masterstudiengangs Human Resource Management der Akademie der Ruhr-Universität Bochum. Arbeitsrecht wird damit im fachlichen Zusammenhang professioneller Personalarbeit betrachtet.

Wenn Sie sich darüber hinaus umfassender mit Human Resource Management beschäftigen möchten, eröffnet der Masterstudiengang eine weiterführende Studienperspektive.

Dokumentierter Kompetenzgewinn

Sie schließen das Seminar mit einer verpflichtenden Prüfungsleistung ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat. Die erbrachte Leistung wird mit 5 ECTS ausgewiesen.

Ablauf und Organisation des Seminars

Im Seminar „Arbeitsrecht für Personaler“ verbinden Sie fachliche Grundlagen mit der Auseinandersetzung über Fragestellungen der betrieblichen Personalarbeit. Fachliche Impulsvorträge, Gruppenarbeiten und Diskussionsrunden unterstützen Sie dabei, arbeitsrechtliche Zusammenhänge zu verstehen und auf berufliche Aufgaben zu beziehen.

Arbeitsrecht verstehen und in Personalentscheidungen einbeziehen

Das Seminar betrachtet rechtliche Fragestellungen entlang der Begründung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ergänzend beschäftigen Sie sich mit tariflichen Regelungen und betrieblicher Mitbestimmung.

Fachliche Impulse: Grundlagen erschließen

Impulsvorträge führen in zentrale Themen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts ein. Sie erhalten Orientierung zu Vertragsgestaltung, Befristung, Arbeitszeit und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie zu weiteren Fragen der betrieblichen Personalarbeit.

Die fachliche Einordnung unterstützt Sie dabei, Zusammenhänge zu erkennen und unterschiedliche arbeitsrechtliche Fragestellungen voneinander abzugrenzen.

Gruppenarbeiten: Inhalte vertiefen

In Gruppenarbeiten setzen Sie sich vertieft mit den behandelten Themen auseinander. Sie betrachten deren Bedeutung für personalwirtschaftliche Entscheidungen und entwickeln ein besseres Verständnis für arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten und Grenzen.

Der gemeinsame Austausch ermöglicht es Ihnen, unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen und Ihre Überlegungen nachvollziehbar zu begründen.

Diskussionsrunden: Den Bezug zur Personalarbeit herstellen

Diskussionsrunden greifen Fragestellungen der Personalarbeit auf und verbinden diese mit den fachlichen Grundlagen. Sie reflektieren, welche rechtlichen Aspekte bei Personalentscheidungen berücksichtigt werden sollten und wann weiterführender Klärungsbedarf besteht.

Dabei beziehen Sie auch die unterschiedlichen Perspektiven von Beschäftigten, Arbeitgebern und Betriebsrat ein.

Termine und organisatorische Angaben

Veranstaltungstermine: 17.-20.02.2027

Seminarzeiten: 09.00-17.30 Uhr

Veranstaltungsformat: Präsenz

Veranstaltungsort: Bochum

Prüfungsleistung

Eine Prüfungsleistung ist verbindlicher Bestandteil des Seminars. Sie dient dem Nachweis der erworbenen Kompetenzen und ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss.

Prüfungsform: Bearbeitung eines Fallbespieles z.B. Begutachtung einer Stellenausschreibung 

Ihr Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss einschließlich der Prüfungsleistung erhalten Sie ein Zertifikat. Die erbrachte Leistung wird mit 5 ECTS ausgewiesen.

Voraussetzungen für Ihre Teilnahme

Keine formalen Zugangsvoraussetzungen

Für das Seminar „Arbeitsrecht für Personaler“ bestehen keine formalen Teilnahmevoraussetzungen. Sie benötigen weder einen Hochschulabschluss noch juristische Vorkenntnisse oder einen Nachweis bestimmter beruflicher Erfahrungen. Eine Einschreibung in den Masterstudiengang Human Resource Management ist ebenfalls nicht erforderlich.

Interesse an den rechtlichen Grundlagen der Personalarbeit

Das Seminar eignet sich für Personen, die arbeitsrechtliche Fragestellungen besser verstehen und bei Personalentscheidungen berücksichtigen möchten. Besonders angesprochen sind Personalverantwortliche, Mitarbeitende in Personalabteilungen und Führungskräfte in Unternehmen.

Auch wenn Sie sich auf entsprechende Aufgaben vorbereiten möchten, können Sie teilnehmen.

Bereitschaft zum Austausch und zur Vertiefung

Gruppenarbeiten und Diskussionsrunden ergänzen die fachlichen Impulsvorträge. Die Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen und eigene Überlegungen in den Austausch einzubringen, unterstützt Ihren Lernprozess.

Erfahrungen aus der Personalarbeit bieten Anknüpfungspunkte für die Inhalte. Solche Erfahrungen sind hilfreich, aber keine Voraussetzung für die Teilnahme.

Ihr Abschluss: Zertifikat und 5 ECTS

Eine Prüfungsleistung ist verbindlicher Bestandteil des Seminars. Nach erfolgreichem Abschluss einschließlich der Prüfungsleistung erhalten Sie ein Zertifikat. Die erbrachte Leistung wird mit 5 ECTS ausgewiesen.

Prüfungsform: Bearbeitung eines Fallbespieles z.B. Begutachtung einer Stellenausschreibung 

17.-20.02.2027

Häufige Fragen zum Seminar

Hier finden Sie Antworten zu Inhalten, Teilnahme und Abschluss des Seminars „Arbeitsrecht für Personaler“. Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen.

Für wen ist das Seminar geeignet?

Das Seminar richtet sich an Personalverantwortliche, Mitarbeitende in Personalabteilungen und Führungskräfte in Unternehmen, die arbeitsrechtliche Fragestellungen bearbeiten oder an Personalentscheidungen mitwirken.

Auch Interessierte, die sich auf entsprechende Aufgaben vorbereiten möchten, können teilnehmen. Formale Teilnahmevoraussetzungen bestehen nicht.

Welche Themen behandelt das Seminar?

Sie beschäftigen sich mit Grundlagen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dazu gehören Antidiskriminierung, Arbeitsverträge, Befristung, Probezeit, Kündigungsfristen und Aufhebungsverträge.

Weitere Themen sind Weisungsrecht, Versetzungsvorbehalte, Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung im Krankheitsfall sowie Tarifverträge und die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Benötige ich juristische Vorkenntnisse?

Nein. Juristische Vorkenntnisse sind keine Teilnahmevoraussetzung. Das Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse für die betriebliche Personalarbeit.

Eigene Erfahrungen aus dem Personalbereich bieten Anknüpfungspunkte für die Auseinandersetzung mit den Inhalten, sind jedoch nicht erforderlich.

Werden auch Tarifverträge und die Rechte des Betriebsrats behandelt?

Ja. Tarifvertragsrecht sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gehören zu den Seminarinhalten. Sie beschäftigen sich mit deren Bedeutung für die Vorbereitung und Umsetzung von Personalentscheidungen.

Wie wird im Seminar gearbeitet?

Fachliche Impulsvorträge führen in zentrale arbeitsrechtliche Themen ein. Gruppenarbeiten vertiefen die Inhalte; Diskussionsrunden stellen den Bezug zu Fragestellungen der Personalarbeit her.

Der Austausch unterstützt Sie dabei, unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen und arbeitsrechtliche Aspekte in Ihre beruflichen Überlegungen einzubeziehen.

Was kann ich für meine berufliche Praxis mitnehmen?

Sie entwickeln ein besseres Verständnis arbeitsrechtlicher Handlungsmöglichkeiten und Grenzen. Dadurch können Sie Personalentscheidungen fundierter vorbereiten und rechtlichen Klärungsbedarf frühzeitiger erkennen.

Zugleich erweitern Sie Ihre fachliche Grundlage für den Austausch mit Beschäftigten, Arbeitgebern und dem Betriebsrat.

Ist ein Hochschulabschluss für die Teilnahme erforderlich?

Nein. Für das Seminar bestehen keine formalen Teilnahmevoraussetzungen. Sie benötigen weder einen Hochschulabschluss noch den Nachweis bestimmter beruflicher Vorkenntnisse.

In welchem Zusammenhang steht das Seminar mit dem Master Human Resource Management?

Die Seminarinhalte sind Bestandteil des Masterstudiengangs Human Resource Management der Akademie der Ruhr-Universität Bochum. Das Seminar konzentriert sich auf arbeitsrechtliche Grundlagen für die Personalarbeit.

Eine Einschreibung in den Masterstudiengang ist für die Seminarteilnahme nicht erforderlich. Informationen zum weiterführenden Studium finden Sie auf der Studiengangsseite.

Welche Prüfungsleistung ist vorgesehen?

Eine Prüfungsleistung ist verbindlicher Bestandteil des Seminars und Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss mit Zertifikat und 5 ECTS.

Prüfungsform: Bearbeitung eines Fallbespieles z.B. Begutachtung einer Stellenausschreibung 

Welchen Abschluss erhalte ich?

Nach erfolgreichem Abschluss einschließlich der Prüfungsleistung erhalten Sie ein Zertifikat. Die erbrachte Leistung wird mit 5 ECTS ausgewiesen.

Wie hoch ist das Teilnahmeentgelt?

Das Teilnahmeentgelt für das Seminar „Arbeitsrecht für Personaler“ beträgt 2.650 Euro.

Wann und wo findet das Seminar statt?

Veranstaltungstermine: 17.-20.02.2027

Seminarzeiten: 09.-17.30 Uhr

Veranstaltungsformat und -ort: Präsenz, Bochum

Ihr Nutzen

Ihr Nutzen

  • ✓ Arbeitsrechtliche Grundlagen verstehen: Sie lernen zentrale Themen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts kennen und ordnen diese in die betriebliche Personalarbeit ein.
  • ✓ Personalentscheidungen fundierter vorbereiten: Sie berücksichtigen rechtliche Aspekte bei der Begründung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
  • ✓ Handlungsmöglichkeiten besser einschätzen: Sie erweitern Ihr Verständnis für arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen bei Arbeitsverträgen, Befristungen, Arbeitszeit und Kündigungen.
  • ✓ Für Antidiskriminierung sensibilisiert handeln: Sie schärfen Ihren Blick für diskriminierungsrelevante Fragestellungen bei Personalentscheidungen.
  • ✓ Tarifliche Regelungen und Mitbestimmung einbeziehen: Sie können deren Bedeutung für personalwirtschaftliche Entscheidungen besser beurteilen.
  • ✓ Rechtlichen Klärungsbedarf erkennen: Sie entwickeln ein besseres Gespür dafür, welche Fragen vor einer Personalentscheidung vertieft geprüft werden sollten.

Beratung und Kontakt

Lecturers

Prof. Dr. Martin Maties
Prof. Dr. Martin Maties

Bereich Recht

Seit 2013 ist Martin Maties an der Universität Augsburg. Er fokussiert seine Forschung schwerpunktmäßig auf das Arbeitsrecht und das noch sehr junge eSport-Recht, verliert dabei aber auch seine anderen Interessenschwerpunkte in den ersten drei Büchern des BGB und der Methodenlehre nicht aus den Augen. Innerhalb des Arbeitsrechts ist er als Autor einer der umfangreichsten Kommentierungen im Individualarbeitsrecht (BeckOnlineGroßkommentar §§ 611, 611a, 612, 613, 614) sehr mit der Vertragsgestaltung befasst, die ihn begeistert und vorantreibt. Das Spannungsfeld von privatautonomer Vertragsgestaltung und sozialem Schutzauftrag des Staates gegenüber dem typisierend betrachtet strukturell unterlegenen Arbeitnehmer führt zu einer interessengerechten Abwägung der widerstreitenden Interessen durch das Arbeitsrecht, das der Gesetzgeber und die arbeitsrechtliche Gerichtsbarkeit ausbalanciert geschaffen haben.
Die große Liebe seiner Tätigkeit ist es aber, den Studierenden im Hörsaal die staatsexamensnotwendigen Kenntnisse zu vermitteln. Daher bietet er, als zertifizierter Knigge-Trainer, für seine Studentinnen und Studenten auch regelmäßig kostenfrei Knigge-Seminare an, die auch stets sehr gut angenommen werden.

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Qualitätssiegel, Auszeichnungen & Partner