Öffentliches Dienstrecht
Arbeits- und Beamtenrecht für die öffentliche Personalarbeit
2.650,00 €
Öffentliches Dienstrecht: Personalarbeit rechtlich fundiert gestalten
Personalarbeit im öffentlichen Dienst verbindet unterschiedliche rechtliche Regelungsbereiche. Welche Besonderheiten gelten für Tarifbeschäftigte und welche für Beamtinnen und Beamte? Was ist von der Stellenbesetzung bis zur Beendigung eines Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses zu berücksichtigen?
Im Seminar „Öffentliches Dienstrecht“ erhalten Sie einen praxisbezogenen Überblick über das Arbeits- und Beamtenrecht im öffentlichen Dienst. Sie befassen sich mit den Grundlagen von TVöD und TV-L sowie mit den wesentlichen Stationen eines Beamtenverhältnisses.
Sie lernen, personalwirtschaftliche Fragestellungen rechtlich einzuordnen, Rechte und Pflichten der Beteiligten zu berücksichtigen und Regelungen gegenüber Führungskräften und Beschäftigten verständlich zu erläutern.
Die Seminarinhalte im Überblick
- Grundlagen von TVöD und TV-L sowie Besonderheiten des öffentlichen Arbeitsrechts
- Stellenbesetzung, Vertragsgestaltung, Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Direktionsrecht und Entlohnung von Tarifbeschäftigten
- Ernennung, Beförderung, Arbeitsplatzwechsel und Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Rechte und Pflichten sowie besondere Schutzrechte von Beamtinnen und Beamten
Arbeits- und Beamtenrecht unterscheiden
Im öffentlichen Dienst bestehen unterschiedliche rechtliche Grundlagen für Tarifbeschäftigte und für Beamtinnen und Beamte. Sie beschäftigen sich mit diesen Regelungsbereichen und ihrer Bedeutung für die Personalarbeit.
Dabei entwickeln Sie ein Verständnis dafür, warum personalwirtschaftliche Fragen abhängig vom jeweiligen Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis differenziert betrachtet werden müssen.
TVöD, TV-L und öffentliches Arbeitsrecht einordnen
Sie erhalten einen Überblick über die Grundlagen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst und des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder. Im Mittelpunkt steht deren Bedeutung für die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und für wiederkehrende Aufgaben im Personalbereich.
Ergänzend betrachten Sie Besonderheiten des öffentlichen Arbeitsrechts und setzen sich damit auseinander, wie tarifliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen in der Personalarbeit zusammenwirken.
Arbeitsverhältnisse von der Stellenbesetzung bis zur Beendigung betrachten
Sie beschäftigen sich mit rechtlichen Fragestellungen, die bei der Stellenbesetzung, Vertragsgestaltung und Befristung entstehen. Auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen wird als Aufgabenbereich der öffentlichen Personalarbeit aufgegriffen.
Dabei lernen Sie, die jeweiligen Themen rechtlich einzuordnen und zu erkennen, welche Fragen bei der Vorbereitung und Begleitung von Personalentscheidungen geklärt werden sollten.
Direktionsrecht und Entlohnung von Tarifbeschäftigten verstehen
Die Gestaltung des Personaleinsatzes und Fragen der Entlohnung gehören zu den wiederkehrenden Aufgaben im öffentlichen Dienst. Sie befassen sich mit dem Direktionsrecht und den Grundlagen der Entlohnung von Tarifbeschäftigten.
Die Auseinandersetzung mit diesen Themen unterstützt Sie dabei, entsprechende Anliegen von Führungskräften und Beschäftigten fundierter aufzunehmen und die relevanten Regelungsbereiche zu unterscheiden.
Wesentliche Stationen des Beamtenverhältnisses kennenlernen
Für Beamtinnen und Beamte bestehen eigene rechtliche Rahmenbedingungen. Sie betrachten wesentliche Stationen eines Beamtenverhältnisses: von der Ernennung über Beförderung und Arbeitsplatzwechsel bis zur Beendigung.
Damit erweitern Sie Ihre Grundlage, um beamtenrechtliche Fragestellungen von arbeitsrechtlichen Themen abzugrenzen und Personalentscheidungen im jeweiligen Zusammenhang zu betrachten.
Rechte, Pflichten und Schutzrechte berücksichtigen
Sie beschäftigen sich mit den Rechten und Pflichten von Beamtinnen und Beamten sowie mit besonderen Schutzrechten. Dabei betrachten Sie deren Bedeutung für die Zusammenarbeit und für die Bearbeitung personalwirtschaftlicher Fragestellungen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, rechtliche Regelungen verständlich zu erläutern und unterschiedliche Perspektiven im beruflichen Austausch zu berücksichtigen.
Ihr Kompetenzgewinn
Im Seminar entwickeln Sie Ihre Fähigkeiten weiter, um:
- arbeitsrechtliche und beamtenrechtliche Fragestellungen im öffentlichen Dienst zu unterscheiden,
- die Grundlagen von TVöD und TV-L in die Personalarbeit einzuordnen,
- rechtliche Aspekte bei der Stellenbesetzung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen zu berücksichtigen,
- wesentliche Stationen eines Beamtenverhältnisses rechtlich einzuordnen,
- Rechte, Pflichten und besondere Schutzrechte der Beteiligten zu berücksichtigen,
- rechtlichen Klärungsbedarf bei Personalentscheidungen zu erkennen,
- Regelungen gegenüber Führungskräften und Beschäftigten verständlich zu erläutern.
Für wen eignet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus öffentlichen Verwaltungen sowie an Mitarbeitende im Personalbereich, die mit Tarifbeschäftigten oder Beamtinnen und Beamten arbeiten und Personalentscheidungen vorbereiten oder begleiten.
Es eignet sich für Personen, die ihre Orientierung im öffentlichen Dienstrecht erweitern und personalwirtschaftliche Fragestellungen differenzierter beurteilen möchten. Formale Teilnahmevoraussetzungen bestehen nicht.
Fachlicher Bezug zum Master Human Resource Management
Die Seminarinhalte sind Bestandteil des Masterstudiengangs Human Resource Management der Akademie der Ruhr-Universität Bochum. Sie greifen die rechtlichen Besonderheiten der Personalarbeit im öffentlichen Dienst auf.
Wenn Sie Ihre Kenntnisse über das öffentliche Dienstrecht hinaus vertiefen möchten, finden Sie auf der Studiengangsseite weitere Informationen zum Masterstudium Human Resource Management.
Was das Seminar auszeichnet
Öffentliche Personalarbeit erfordert einen differenzierten Blick auf unterschiedliche Beschäftigungs- und Dienstverhältnisse. Das Seminar „Öffentliches Dienstrecht“ verbindet arbeitsrechtliche und beamtenrechtliche Grundlagen mit den Aufgaben des Personalmanagements in öffentlichen Verwaltungen.
Tarifbeschäftigte und Beamtenverhältnisse im Blick
Sie betrachten die rechtlichen Grundlagen beider Personengruppen und arbeiten deren Unterschiede heraus. So entwickeln Sie Orientierung für Aufgaben, bei denen verschiedene Regelungsbereiche innerhalb einer Organisation zusammentreffen.
Dieser differenzierte Zugang unterstützt Sie dabei, personalwirtschaftliche Fragestellungen dem passenden rechtlichen Zusammenhang zuzuordnen.
TVöD und TV-L als Grundlagen der Personalarbeit
Das Seminar greift die Grundlagen beider Tarifwerke auf und betrachtet deren Bedeutung für die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Sie beschäftigen sich unter anderem mit Vertragsgestaltung, Befristung, Direktionsrecht und Entlohnung.
Damit erweitern Sie Ihre fachliche Grundlage für wiederkehrende Fragen im Umgang mit Tarifbeschäftigten.
Wesentliche Stationen des Beamtenverhältnisses
Von der Ernennung über Beförderung und Arbeitsplatzwechsel bis zur Beendigung: Sie betrachten zentrale Stationen eines Beamtenverhältnisses im Zusammenhang.
Ergänzend beschäftigen Sie sich mit Rechten, Pflichten und besonderen Schutzrechten und deren Bedeutung für die öffentliche Personalarbeit.
Rechtliche Grundlagen mit Verwaltungspraxis verbinden
Gruppenarbeiten, interaktive Präsentationen und Diskussionsrunden ergänzen die fachlichen Impulsvorträge. Sie setzen sich aktiv mit den Inhalten auseinander und beziehen diese auf personalwirtschaftliche Fragestellungen aus dem öffentlichen Dienst.
Der Austausch unterstützt Sie dabei, unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen, das eigene Verständnis zu überprüfen und rechtlichen Klärungsbedarf zu erkennen.
Regelungen verständlich vermitteln
Personalverantwortliche müssen rechtliche Zusammenhänge nicht nur einordnen, sondern auch erläutern können. Das Seminar unterstützt Sie dabei, Ihre fachliche Grundlage für den Austausch mit Führungskräften und Beschäftigten zu erweitern.
Sie entwickeln Ihr Verständnis dafür weiter, wie sich unterschiedliche Regelungsbereiche nachvollziehbar voneinander abgrenzen und auf eine personalwirtschaftliche Fragestellung beziehen lassen.
Fachliche Verbindung zum Master Human Resource Management
Die Seminarinhalte sind Bestandteil des Masterstudiengangs Human Resource Management der Akademie der Ruhr-Universität Bochum. Das öffentliche Dienstrecht wird damit im Zusammenhang mit den Aufgaben professionellen Personalmanagements betrachtet.
Wenn Sie sich darüber hinaus umfassender mit Human Resource Management beschäftigen möchten, eröffnet der Masterstudiengang eine weiterführende Studienperspektive.
Dokumentierter Kompetenzgewinn
Sie schließen das Seminar mit einer verpflichtenden Prüfungsleistung ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat. Die erbrachte Leistung wird mit 5 ECTS ausgewiesen.
Ablauf und Organisation des Seminars
Im Seminar „Öffentliches Dienstrecht“ verbinden Sie fachliche Grundlagen mit personalwirtschaftlichen Fragestellungen aus dem öffentlichen Dienst. Impulsvorträge, Gruppenarbeiten und interaktive Präsentationen werden durch gemeinsame Diskussionen ergänzt.
Zwei Regelungsbereiche im Zusammenhang betrachten
Sie beschäftigen sich sowohl mit Arbeitsverhältnissen von Tarifbeschäftigten als auch mit Beamtenverhältnissen. Dabei steht im Mittelpunkt, die jeweiligen rechtlichen Grundlagen zu unterscheiden und auf Aufgaben der öffentlichen Personalarbeit zu beziehen.
Fachliche Impulse: Grundlagen erschließen
Impulsvorträge führen in zentrale Themen des Arbeits- und Beamtenrechts ein. Sie erhalten Orientierung zu TVöD und TV-L sowie zu wesentlichen Stationen eines Arbeits- oder Beamtenverhältnisses.
Die fachliche Einordnung hilft Ihnen, unterschiedliche Regelungsbereiche auseinanderzuhalten und ihre Bedeutung für die Vorbereitung und Begleitung von Personalentscheidungen zu verstehen.
Gruppenarbeiten und interaktive Präsentationen: Inhalte vertiefen
In Gruppenarbeiten setzen Sie sich mit den behandelten Themen auseinander und betrachten deren Bedeutung für die Personalarbeit. Interaktive Präsentationen ergänzen die Vertiefung und eröffnen Raum für Rückfragen und unterschiedliche Perspektiven.
So überprüfen Sie Ihr Verständnis und üben, rechtliche Zusammenhänge nachvollziehbar darzustellen.
Diskussion: Den Bezug zur Verwaltungspraxis herstellen
Gemeinsam diskutieren Sie personalwirtschaftliche Fragestellungen aus dem öffentlichen Dienst. Dabei beziehen Sie die Perspektiven von Personalverantwortlichen, Führungskräften und Beschäftigten ein.
Sie reflektieren, welche rechtlichen Aspekte bei einer Fragestellung zu berücksichtigen sind und wo weiterführender Klärungsbedarf besteht.
Termine und organisatorische Angaben
Veranstaltungstermine: 24.-27.02.2027
Seminarzeiten: 09.00-17.00 Uhr
Veranstaltungsformat: Online
Prüfungsleistung
Eine Prüfungsleistung ist verbindlicher Bestandteil des Seminars. Sie dient dem Nachweis der erworbenen Kompetenzen und ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss.
Prüfungsform: Bearbeitung eines Fallbespieles z.B. Begutachtung einer Stellenausschreibung
Ihr Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss einschließlich der Prüfungsleistung erhalten Sie ein Zertifikat. Die erbrachte Leistung wird mit 5 ECTS ausgewiesen.
Voraussetzungen für Ihre Teilnahme
Keine formalen Zugangsvoraussetzungen
Für das Seminar „Öffentliches Dienstrecht“ bestehen keine formalen Teilnahmevoraussetzungen. Sie benötigen weder einen Hochschulabschluss noch juristische Vorkenntnisse oder einen Nachweis bestimmter beruflicher Erfahrungen. Eine Einschreibung in den Masterstudiengang Human Resource Management ist ebenfalls nicht erforderlich.
Interesse an öffentlicher Personalarbeit
Das Seminar eignet sich für Personen, die sich mit den rechtlichen Grundlagen von Arbeits- und Beamtenverhältnissen im öffentlichen Dienst beschäftigen möchten. Besonders angesprochen sind Fach- und Führungskräfte aus öffentlichen Verwaltungen sowie Mitarbeitende im Personalbereich.
Auch wenn Sie sich auf Aufgaben vorbereiten möchten, bei denen Sie Personalentscheidungen für Tarifbeschäftigte oder Beamtinnen und Beamte begleiten, können Sie teilnehmen.
Bereitschaft zum Austausch und zur Vertiefung
Gruppenarbeiten, interaktive Präsentationen und Diskussionsrunden ergänzen die fachlichen Impulsvorträge. Die Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen und eigene Überlegungen einzubringen, unterstützt Ihren Lernprozess.
Erfahrungen aus der öffentlichen Verwaltung oder dem Personalbereich bieten Anknüpfungspunkte für die Inhalte. Solche Erfahrungen sind hilfreich, aber keine Voraussetzung für die Teilnahme.
Ihr Abschluss: Zertifikat und 5 ECTS
Eine Prüfungsleistung ist verbindlicher Bestandteil des Seminars. Nach erfolgreichem Abschluss einschließlich der Prüfungsleistung erhalten Sie ein Zertifikat. Die erbrachte Leistung wird mit 5 ECTS ausgewiesen.
Prüfungsform: Bearbeitung eines Fallbespieles z.B. Begutachtung einer Stellenausschreibung
24.-27.02.2027
Häufige Fragen zum Seminar
Hier finden Sie Antworten zu Inhalten, Teilnahme und Abschluss des Seminars „Öffentliches Dienstrecht“. Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen.
Für wen ist das Seminar geeignet?
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus öffentlichen Verwaltungen sowie an Mitarbeitende im Personalbereich, die mit Tarifbeschäftigten oder Beamtinnen und Beamten arbeiten und Personalentscheidungen vorbereiten oder begleiten.
Auch Interessierte, die sich auf entsprechende Aufgaben vorbereiten möchten, können teilnehmen. Formale Teilnahmevoraussetzungen bestehen nicht.
Welche Themen behandelt das Seminar?
Sie beschäftigen sich mit den Grundlagen von TVöD und TV-L, Besonderheiten des öffentlichen Arbeitsrechts sowie wesentlichen Stationen eines Beamtenverhältnisses.
Weitere Themen sind Stellenbesetzung, Vertragsgestaltung, Befristung, Direktionsrecht und Entlohnung sowie Rechte, Pflichten und besondere Schutzrechte von Beamtinnen und Beamten.
Werden sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamtinnen und Beamte berücksichtigt?
Ja. Das Seminar betrachtet sowohl Arbeitsverhältnisse von Tarifbeschäftigten als auch Beamtenverhältnisse. Ein Schwerpunkt liegt darauf, die jeweiligen rechtlichen Grundlagen zu unterscheiden und ihre Bedeutung für Personalentscheidungen einzuordnen.
Welche Rolle spielen TVöD und TV-L?
Die Grundlagen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst und des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder gehören zu den Seminarinhalten. Sie betrachten deren Bedeutung für die Personalarbeit und für Fragestellungen im Umgang mit Tarifbeschäftigten.
Welche beamtenrechtlichen Themen werden aufgegriffen?
Sie beschäftigen sich mit Ernennung, Beförderung, Arbeitsplatzwechsel und Beendigung des Beamtenverhältnisses. Ergänzend betrachten Sie Rechte, Pflichten und besondere Schutzrechte von Beamtinnen und Beamten.
Wie wird im Seminar gearbeitet?
Fachliche Impulsvorträge zum Arbeits- und Beamtenrecht werden durch Gruppenarbeiten und interaktive Präsentationen ergänzt. In Diskussionsrunden beschäftigen Sie sich mit personalwirtschaftlichen Fragestellungen aus dem öffentlichen Dienst.
Die gemeinsame Arbeit unterstützt Sie dabei, Inhalte zu vertiefen und rechtliche Zusammenhänge verständlich zu erläutern.
Benötige ich juristische Vorkenntnisse oder einen Hochschulabschluss?
Nein. Für die Teilnahme bestehen keine formalen Voraussetzungen. Sie benötigen weder einen Hochschulabschluss noch juristische Vorkenntnisse.
Eigene Erfahrungen aus der öffentlichen Personalarbeit bieten Anknüpfungspunkte für die Inhalte, sind jedoch keine Teilnahmevoraussetzung.
Was kann ich für meine berufliche Praxis mitnehmen?
Sie gewinnen Orientierung in den rechtlichen Grundlagen öffentlicher Personalarbeit und entwickeln einen differenzierteren Blick auf Tarif- und Beamtenverhältnisse.
Damit können Sie personalwirtschaftliche Fragestellungen fundierter einordnen, Klärungsbedarf erkennen und Regelungen gegenüber Führungskräften und Beschäftigten verständlicher erläutern.
In welchem Zusammenhang steht das Seminar mit dem Master Human Resource Management?
Die Seminarinhalte sind Bestandteil des Masterstudiengangs Human Resource Management der Akademie der Ruhr-Universität Bochum. Das Seminar konzentriert sich auf rechtliche Grundlagen der Personalarbeit im öffentlichen Dienst.
Eine Einschreibung in den Masterstudiengang ist für die Seminarteilnahme nicht erforderlich. Informationen zum weiterführenden Studium finden Sie auf der Studiengangsseite.
Welche Prüfungsleistung ist vorgesehen?
Eine Prüfungsleistung ist verbindlicher Bestandteil des Seminars und Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss mit Zertifikat und 5 ECTS.
Prüfungsform: Bearbeitung eines Fallbespieles z.B. Begutachtung einer Stellenausschreibung
Welchen Abschluss erhalte ich?
Nach erfolgreichem Abschluss einschließlich der Prüfungsleistung erhalten Sie ein Zertifikat. Die erbrachte Leistung wird mit 5 ECTS ausgewiesen.
Wie hoch ist das Teilnahmeentgelt?
Das Teilnahmeentgelt für das Seminar „Öffentliches Dienstrecht“ beträgt 2.650 Euro.
Wann und wo findet das Seminar statt?
Veranstaltungstermine: 24.-27.02.2027
Seminarzeiten: 09.00-17.00 Uhr
Veranstaltungsformat und -ort: Online
Ihr Nutzen
Ihr Nutzen
- ✓ Im öffentlichen Dienstrecht orientieren: Sie lernen zentrale Grundlagen des Arbeits- und Beamtenrechts für die öffentliche Personalarbeit kennen.
- ✓ Tarif- und Beamtenverhältnisse unterscheiden: Sie entwickeln einen differenzierten Blick auf die jeweiligen Regelungsbereiche und deren Bedeutung für Personalentscheidungen.
- ✓ TVöD und TV-L besser einordnen: Sie erweitern Ihr Verständnis für tarifliche Grundlagen und deren Bezug zu Fragen des Beschäftigungsverhältnisses.
- ✓ Personalentscheidungen fundierter vorbereiten: Sie berücksichtigen rechtliche Aspekte von der Stellenbesetzung bis zur Beendigung eines Arbeits- oder Beamtenverhältnisses.
- ✓ Rechte, Pflichten und Klärungsbedarf erkennen: Sie schärfen Ihren Blick für relevante Fragestellungen und die Notwendigkeit einer weiterführenden Prüfung.
- ✓ Rechtliche Zusammenhänge verständlich erläutern: Sie erweitern Ihre fachliche Grundlage für den Austausch mit Führungskräften und Beschäftigten.
Beratung und Kontakt
Lecturers
Prof. Dr. Boris Hoffmann
Bereich Öffentlicher Sektor
Prof. Dr. Boris Hoffmann hat Rechtswissenschaften studiert und in einem beamtenrechtlichen Thema promoviert. Als Jurist war er zehn Jahre bei der Stadt Köln im Personalamt beschäftigt, die letzten Jahre in leitender Stellung. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat er sich mit allen arbeits- und beamtenrechtlichen Themen befasst. Seit Januar 2011 lehrt und forscht er an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in den Themengebieten Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst und Beamtenrecht. Prof. Hoffmann führt in diesem Zusammenhang bundesweit Fortbildungsveranstaltungen durch. Aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrung sind seine Tätigkeiten von einer großen Praxisnähe geprägt. Seine Veröffentlichungen befassen sich mit aktuellen und praxisrelevanten Themen des Personalrechts. Er ist Schriftleiter der Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes und u. a. Autor bzw. Mitautor folgender im rehm-Verlag erschienener Werke: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder; Sponer/Steinherr, Kommentar zum TV-L und TVöD; Lexikon Personalvertretungsrecht; Hoffmann, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst; Fürst, Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht sowie Gunkel/Hoffmann, Beamtenrecht in NRW, Verlag Bernhardt-Witten.
